I. ALLGEMEINES
1. Geltungsbereich: Für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen an Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Andere AGB werden nicht anerkannt und werden daher nicht Bestandteil dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für solche AGB, die inhaltlich
über die Angaben dieser AGB hinausgehen.
2. Vertragspartner für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen ist der jeweilig beauftragte Tätowierer, der die Arbeiten anfertigt, ausführt und
umsetzt. Für den Tätowierer und seine Vertragspartner gelten diese AGB.
3. Unsere Geschäftszeiten sind: MO - FR von 12:00 - 18:00 Uhr. Tätowierzeiten können von Geschäftszeiten abweichen.
II. VERTRAGSSCHLUSS
1. Der Vertrag kommt zwischen Tätowierer und Kunde zu Stande.
2. Der Vertrag zwischen Tätowierer und Kunde kommt zu Stande, wenn ein schriftlicher Auftrag des Kunden vom Tätowierer angenommen wird. Der Auftrag kann innerhalb von vier Wochen nach Eingang
schriftlich oder auf elektronischem Wege (per E-Mail oder Messenger) angenommen werden. Eine Durchschrift des schriftlichen Auftrags stellt noch keine Annahme dar, es sei denn, diese wird
ausdrücklich schriftlich oder auf elektronischem Wege erklärt.
4. Auftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Vertragsinhalten.
5. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen zur Ablehnung des Auftrags.
6. Die Tätowierer behalten sich vor, Aufträge und Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen-
oder tierverachtende Motivwünsche, Motivwünsche, die der Tätowierer moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, das Bestehen auf die Tätowierung besonders exponierter Körperstellen oder des
Intimbereichs, Motive mit er- kennbarem Namen, u.a. sein.
III. TÄTOWIERBEDINGUNGEN
1. Es werden nur volljährige Personen tätowiert. Minderjährige werden grundsätzlich nicht tätowiert, auch nicht dann, wenn Erziehungsberechtigte sie begleiten und ihr schriftliches Einverständnis
erklären.
2. Es werden nur geschäftsfähige Personen tätowiert, die einen Geistes- und Reifezustand erkennen lassen, der einer wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung nicht entgegensteht.
3. Die Tätowierung steht unter dem Vorbehalt, dass seitens des Kunden keine Ausschlussgründe vorliegen, die der fachgerechten Ausführung der Tätowierung entgegenstehen. Ausschlussgründe sind
insbesondere aber nicht abschließend:
a. eine Alkoholintoxikation in den letzten 48 Stunden vor Terminbeginn,
b. eine Betäubungsmittelintoxikation in den letzten
48 Stunden vor Terminbeginn,
c. die Einnahme, der Einfluss oder die Zufuhr von gerinnungs- hemmenden, wundheilbeeinflussenden oder sonstigen Medikamenten, die das Tätowieren zum Termin ausschließen oder erschweren,
d. die Anwendung von Oberflächenanästhetika (z.B. Emla),
e. die Anwendung von Enthaarungscremes und ähnlich gelagerten Produkten,
f. die unabgesprochene Anwendung von Produkten zur Vorbereitung der zu tätowierenden Körperstelle,
g. Erkrankungen, die das Durchführen einer Tätowierung auschließen oder erschweren, insbesondere Infektions- oder Viruserkrankungen, Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Asthma, Diabetes,
Hepatitis, HIV oder Epilepsie,
h. das Vorhandensein bekannter Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowier- und Hygienemitteln,
i. die Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin,
j. ein unzumutbarer Hygienezustand des Kunden,
k. das Erkennenlassen oder der Anschein einer Verhaltensweise oder Gesinnung, die die fachgerechte Durchführung der Tätowierung in Frage stellen oder als unsicher erscheinen lassen,
l. das Verweigern der schriftlichen Einwilligung in eine
Körperverletzung.
4. Der Kunde verpflichtet sich, den Tätowierer über vorhandene Allergien, Medikationen, Krankheiten und ihm bekannte Ausschlussgründe nach Ziffer II. 3. vorab in Kenntnis zu setzen.
5. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Durchführung der Tätowierung zur Abgabe einer schriftlichen und unterschriebenen Einverständniserklärung. Er verpflichtet sich ferner, alle Angaben
wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuzeigen, um seine Volljährigkeit nachzuweisen.
6. Die Tätowierung wird unter penibler Einhaltung aller hygienischen Vorschriften durchgeführt. Es kommen nur professionelle Instrumente, Hilfsmittel und Techniken zur Anwendung.
7. Der Tätowierer klärt den Kunden vor Durchführung der Tätowierung über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge auf. Hierzu werden zusätzlich auf Wunsch schriftliche Broschüren und Merkblätter
ausgehändigt. Weiterhin stehen alle Informationen auf der Website unter dem Reiter „Pflegehinweise“ zur Verfügung. Zusätzlich bestätigt der Kunde, sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die
Risiken einer Tätowierung erkundigt zu haben.
8. Es gilt die Hausordnung von G Town Tattoo.
IV. TERMINE
1. Tätowierungen erfolgen grundsätzlich nur nach Termin. Walk-In-Days, Kleinsttätowierungen, Messeauftritte, Cover-Ups und Touch-Ups sind hiervon unberührt.
2. Bei Auftragsannahme erfolgt eine verbindliche Terminfestlegung über eine oder mehrere Sitzungen.
3. Der Kunde leistet bei Vertragsschluss eine Anzahlung von 50 Euro je Sitzung.
4. Die Anzahlung ist dem Kunden zurückzuerstatten, sofern a. er die Beauftragung innerhalb der ersten 14 Tage telefonisch, schriftlich oder persönlich widerruft und dem beauftragten Tätowierer noch
keine Arbeit entstanden ist,
b. er mindestens 7 Werktage vor dem ersten Termin telefonisch oder persönlich absagt, kein Ersatztermin vereinbart wird und dem beauftragten Tätowierer noch keine Arbeit entstanden ist,
c. eine Absage des ersten Termins durch den Kunden erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat,
d. eine Absage des ersten Termins durch den Tätowierer erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
5. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald a. der beauftragte Tätowierer mit dem Anfertigen
einer individuellen Zeichnung oder Vorzeichnung oder anderen vorbereitenden Arbeiten gemäß Vertragsabsprache begonnen hat,
b. die erste von einer oder mehreren vereinbarten Sitzungen durch Tätowieren begonnen wurde.
6. Eine Rückzahlung der Anzahlung nach Ziffer IV. 4. erfolgt in Form eines Tattoo-Gutscheins in gleicher Höhe der geleisteten Anzahlungen. Eine Rückzahlung der Anzahlung in bar ist
ausgeschlossen.
7. Die geleisteten Anzahlungen werden nach Durchführung der Tätowierung mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Ist Ratenzahlung oder eine Gesamtpreiszahlung nach dem letzten Termin
vereinbart, erfolgt die Verrechnung der Anzahlung mit dem Honorar, das für den letzten Termin zu leisten ist.
8. Terminverschiebungen sind telefonisch oder persönlich, jedoch nicht schriftlich, möglich. Hierauf wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
9. Wird eine Terminverschiebung durch den Kunden mindestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin veranlasst, und wird innerhalb der nächsten 12 Monate ein Ersatztermin vereinbart, so wird die
geleistete Anzahlung für den ursprünglichen Termin nach Durchführung der Tätowierung dennoch mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis verrechnet. Findet ein Ersatztermin erst 12 Monate oder später statt,
wird die Anzahlung des ursprünglichen Termins nicht mit dem Gesamtpreis verrechnet.
10. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (Ziffer IV. 4. c.), nicht zu Stande, besteht ein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins.
11. In den übrigen Fällen der Terminabsage oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und die Anzahlung verfällt.
12. Kommt ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zu Stande, so liegt die Vergabe eines Ersatztermins allein im Ermessen des Tätowierers.
13. Kommt ein Termin durch Absage des Tätowierers und aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (Ziffer IV. 4. d.), nicht zu Stande, wird ein Ersatztermin zum frühestmöglichen Zeitpunkt
vereinbart.
14. Es besteht kein Anspruch auf eine bevorzugte Ersatzterminvergabe.
15. Wurde für einen Nachstechtermin keine Anzahlung geleistet und der Kunde sagt diesen Termin ab oder erscheint nicht, so entfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin im
Nachleistungszeitraum.
16. Liegt ein Ausschlussgrund nach Ziffer III. 3. vor oder wird bekannt, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden, die dieser zu vertreten hat.
17. Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.
V. ZAHLUNG UND PREISE
1. Tattoos sind individuell angefertigte Motive, die gezielt auf den Kunden und seine Wünsche zugeschnitten werden. Sowohl beim Entwurf des Tattoos als auch bei der Durchführung der Tätowierung
können unerwartete Erschwernisse oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden (Beschaffenheit der Haut, Schmerzverträglichkeit des Kunden und vieles mehr), die die Komplexität der Arbeit
erhöhen und den Preis beeinflussen. Eine pauschale Aussage über einen Tattoo-Endpreis ist deshalb nicht möglich.
2. Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt. Zwei gleiche Motive, durchgeführt vom gleichen Tätowierer, können sich bei verschiedenen Personen im Preis unterscheiden.
3. Preise für Cover-Up, Blast-Over oder Touch-Up Tätowierungen sind aufgrund des Aufwands und der Komplexität teurer als solche Tätowierungen auf untätowierter Haut.
4. Der Tätowierer gibt bei Vertragsschluss eine Einschätzung über den individuellen Preis pro Sitzung (Sitzungspreis) ab, der sich nach Größe und Komplexität der Tätowierung, Körperstelle,
Hautbeschaffenheit, Motiv-, Stil- und Farbwahl, künstlerischem und technischem Aufwand, kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage sowie der Instrumentennotwendigkeit richtet. Zudem nennt der
Tätowierer eine Spanne, in dem der Sitzungspreis sich bewegen wird, sofern keine Faktoren auftreten, die die Durchführung in Aufwand, Dauer, Komplexität, Machbarkeit oder ähnlichem beeinflussen. Es
werden keine Einschätzungen zum Endpreis abgegeben, sondern immer nur solche zum Sitzungspreis.
5. Der Sitzungspreis beinhaltet auch individuelle Vorarbeiten des Tätowierers. Diese umfassen insbesondere aber nicht abschließend:
a. die persönliche, telefonische und schriftliche Beratung des Kunden
b. die Entwicklung des Motivs, der Art und das Ausloten der richtigen Körperpositionierung
c. die Anfertigung von Skizzen, Vorzeichnungen und den Entwurf der Tätowiervorlage, ggf. das freihändige Anbringen des Entwurfs
d. die Vorbereitung der Körperstelle.
6. Kostenvoranschläge durch den Tätowierer gegenüber dem
Kunden sind nur gültig, sofern sie persönlich abgegeben werden.
7. Preise und Honorare, die der Kunde entrichtet, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so gilt die nunmehr gültige
Umsatzsteuerhöhe als vereinbart.
8. Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung.
9. Eine Ratenzahlung ist nur für Tätowierarbeiten, die über mehrere Sitzungen durchgeführt werden, möglich. Eine Ratenzahlung für einzelne Termine ist ausgeschlossen. Die Ratenzahlung muss bei
Vertragsschluss vereinbart sein. Geleistete Terminkautionen werden bei Ratenzahlung auf die letzte Rate angerechnet.
10. Ein kostenfreies Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung (Nachleistungszeitraum) ist inbegriffen, sofern eine Notwendigkeit dazu besteht. Über die Notwendigkeit entscheidet der
Tätowierer. Das Nachstechen beschränkt sich auf das Herbeiführen des bei Vertragsschluss avisierten Stichergebnisses. Motivänderungen, -erweiterungen, -umgestaltungen oder -ergänzungen sind
nicht inbegriffen und müssen gesondert vereinbart werden. Nach Ablauf des Nachleistungszeitraums müssen Nachstichtermine bezahlt und durch Terminkaution besichert werden. Die Preisgestaltung
orientiert sich dabei am ursprünglichen Sitzungspreis. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der fehlerhaften Nachsorge des Kunden ergibt.
11. Wünscht ein Kunde wiederholt das Anfertigen eines neuen Entwurfs, obwohl die übermittelten Entwürfe des Tätowierers den Wünschen und Vorgaben des Kunden bei Vertragsschluss gerecht geworden sind,
behält sich der Tätowierer das Recht vor, weitere Entwürfe gesondert in Rechnung zu stellen.
12. Bricht ein Kunde die Durchführung der Tätowierung aus Gründen, die er zu vertreten hat, vor der Hälfte der Sitzungsdauer ab, behält sich der Tätowierer das Recht vor, eine Ausfallentschädigung in
Höhe von € 0,- zu verlangen.
13. Gutscheine können zu jedem vollen Betrag ab € 50,- erworben werden. Gutscheine sind nur für den Tätowierer gültig, bei dem sie erworben wurden. Ein Gutschein lautet nie auf G-Town Tattoo, sondern
immer auf den jeweiligen Tätowierer, der ihn ausstellt. Gutscheine werden nicht, auch nicht in Teilbeträgen, ausbezahlt. Gutscheine sind übertragbar und für die Dauer von 3 Jahren ab Ausstellung
gültig. Gutscheine werden bei einer einzelnen Sitzung auf diese, bei mehreren Sitzungen auf die letzte, angerechnet. Übersteigt der Gutscheinwert nach Durchführung der Tätowierung den Endpreis für
diese, wird dies mit dem Datum der Durchführung der Tätowierung auf dem Gutschein vermerkt und selbiger behält für die Restdauer seit Ausstellungsdatum mit dem verbliebenen Gutscheinwert seine
Gültigkeit. Ein Gutschein stellt keinen Anspruch auf Durchführung einer Tätowierung, insbesondere keiner bestimmten Motiv-Tätowierung, dar. Sofern Aus- schlussgründe nach Ziffer III. vorliegen,
behält sich der Tätowierer ausdrücklich das Recht vor, den Gutscheinkunden abzulehnen. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung zu einem bestimmten Datum. Ein Gutschein berechtigt nicht zur
Tätowierung ohne Termin oder Auftragsannahme. In allen Fällen der Hinderung bemühen sich Tätowierer und Kunde eine solche Lösung zu finden, die für beide vertretbar und billig ist.
VI. TATTOOPFLEGE
1. Der Kunde wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge seines Tattoos informiert. Er wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt.
2. Dem Kunden werden zu jeder Sitzung schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt und etwaige Fragen dazu besprochen.
3. Der Kunde ist angehalten, sich an die schriftlichen Pflegehin- weise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf um- gehend beim Tätowierer vorstellig zu werden oder einen Hautfacharzt zu
konsultieren.
4. Die Pflege und Nachsorge der Tätowierung obliegt dem Kunden.
5. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Darstellung der Pflegehinweise dar.
6. Die Pflegehinweise sind als Aushang im Atelier einsehbar.
VII. DATENSCHUTZ, NUTZUNGSRECHTE
1. G Town Tattoo erhebt für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden
vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet.
2. Der Kunde wird hierüber gesondert aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende
Datenschutzerklärung dar.
3. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein inhaltlich, räumlich so- wie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Ver-vielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und
Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierprozess angefertigt werden.
4. Der Tätowierer gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte
oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn der Tätowierer diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
5. Wird eine Tätowierung, egal aus welchem Grund und wer diesen zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder beendet, ist eine Überlassung der Nutzungsrechte an den zugrundeliegenden Skizzen und
Vorlagen ausgeschlossen.
6. Die vorgehaltenen Daten sind für den Kunden auf Wunsch einsehbar.
7. Die Datenschutzerklärung ist als Aushang im Atelier einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt.
VIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
1. Sofern eine Haftung aus der Durchführung der Tätowierung entstehen kann, beschränkt sich diese auf das Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Tätowierer und Kunden.
2. Eine Tätowierung stellt eine Körperverletzung und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit Schmerzen verbunden ist. Hierüber wird der Kunde vor dem Tätowieren aufgeklärt und
bestätigt seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich.
3. Der Tätowierer arbeitet nach höchsten hygienischen Standards und unter Einhaltung aller rechtlichen, behördlichen und technischen Maßgaben. Er verwendet nur professionelle, sterililisierte
Tätowierinstrumente, sterilisiertes Tätowierzubehör oder sterile Einweg- und Hygieneartikel. Er benutzt nur Tattoofarben und Tätowiermittel gemäß RAPEX-Liste. Er legt größtmögliche Sorgfalt an den
Tag, um dem Wunsch des Kunden bestmöglich gerecht zu werden. Dennoch kann das Resultat vom Entwurf abweichen. Die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform des Kunden, die Aufnahmefähigkeit von
Tattoofarbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Haut- farbprofil des Kunden und weitere Faktoren unterliegen unvorhersehbaren Einflüssen, die sich
auf das Endergebnis auswirken und zu Abweichungen führen können.
4. Die Haftung des Tätowierers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe der Ziffer VIII. eingeschränkt.
5. Die Haftung des Tätowierers für durchgeführte Tätowierungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung
abbedungen. Die Haftung aus Vorsatz ist mit dem reellen Schaden abbedungen.
6. Der Tätowierer, sein Vertreter oder Gehilfe haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
7. Soweit der Tätowierer, sein Vertreter oder Gehilfe nach Ziffer VIII. 5. dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge
einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurden oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorausgesehen werden hätten müssen.
8. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorgelegen haben, über die der Tätowierer nicht
in Kenntnis gesetzt wurde.
9. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die ausgehändigten Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich
entgegen diesen verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung.
10. Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die
keine Haftung übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und
Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des überdeckenden Stechens beeinflussen. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter Tattoofarbe und neuer
Tattoofarbe kommen, die nicht hervorsehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können.
11. Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend:
Besenreißer, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des
Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
12. Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und Ähnliches übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden,
es sei denn die Verschmutzung oder Beschädigung wurde durch den Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
13. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
14. Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten in gleichem Umfang für Vertreter, Assistenten und Gehilfen des Tätowierers.
15. Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach
Produkthaftungsgesetz oder für garantierte Beschaffenheitsmerk- male.
16. Der Hygieneplan ist als Aushang im Atelier einsehbar und wird auf Wunsch ausgehändigt.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Tätowierer und Kunde, sowie alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Beziehungen ergeben können, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Der Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, Deutschland.
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gelsenkirchen, Deutschland, sofern nichts anderes schriftlich bestimmt ist.
4. Ansprüche gegen den Tätowierer kann der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung des Tätowierers an Dritte abtreten.
5. Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertragsverhältnis zwischen Tätowierer und Kunde unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen dem Sinn nach möglichst nahe kommt.
Stand vom 23.01.2023